Was Sie über den EU-Heimtierausweis wissen müssen

EU-Heimtierausweis

Wer mit seinem Haustier in ein anderes Land der EU reisen möchte, benötigt zwingend einen sogenannten EU-Heimtierausweis. Die Einführung der Ausweispflicht für Haustiere dient insbesondere dazu, die Ausbreitung von gefährlichen Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel Tollwut, zu verhindern.

Darüber hinaus soll der EU-Heimtierausweis einheitliche Einreisebestimmungen für Haustiere in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union ermöglichen und dabei helfen, den illegalen Welpenhandel einzudämmen.Wann Sie für Ihren Vierbeiner einen EU-Heimtierausweis brauchen, woher Sie ihn bekommen und mit welchen Kosten Sie bei der Beantragung rechnen müssen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der EU-Heimtierausweis muss bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU und anderen teilnehmenden Ländern mitgeführt werden.
  • Die Ausweispflicht gilt nur für Katzen, Hunde und Frettchen.
  • Sie können Ihren EU-Heimtierausweis bei einem dazu befugten Tierarzt beantragen.
  • Die Kosten für die Ausstellung belaufen sich im Normalfall auf 15 bis 25 Euro.
  • Unsere Tierkrankenversicherung schützt Sie auch im Ausland vor hohen Tierarztkosten.

EU-Heimtierausweis: was ist das?

Seit dem 3. Juli 2004 besteht in der Europäischen Union die Pflicht, bei grenzüberschreitenden Reisen mit Haustier, einen sogenannten EU-Heimtierausweis mitzuführen. Der Ausweis enthält verschiedene wichtige Angaben zu Ihrem Vierbeiner, wie zum Beispiel Informationen zum Impfschutz. Abgesehen von den Mitgliedsländern der Europäischen Union besteht die Pflicht zur Mitführung des EU-Heimtierausweises auch in der Schweiz sowie in Island, Liechtenstein, San Marino, Monaco, Andorra und dem Vatikan.

Nicht alle Tiere brauchen einen EU-Heimtierausweis

Ein EU-Heimtierausweis ist nur dann notwendig, wenn Sie eine Katze, einen Hund oder ein Frettchen besitzen. Für Vögel oder Kleintiere, wie zum Beispiel Kaninchen, besteht hingegen keine Notwendigkeit, einen solchen Ausweis zu beantragen. Doch auch bei den genannten Tierarten ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, einen EU-Heimtierausweis zu besitzen. Denn die Mitführungspflicht greift nur dann, wenn Sie Deutschland tatsächlich verlassen und mit Ihrem Haustier in ein anderes Land reisen.

Dabei spielt es dann allerdings keine Rolle, wie lange Ihre Reise geht. Selbst wenn Sie mit Ihrem Hund zum Beispiel nur kurz über die Grenze fahren, um einzukaufen, müssen Sie den EU-Heimtierausweis des Vierbeiners bei sich tragen. Andernfalls können Sie im Falle einer Kontrolle Probleme bekommen.

Vorsicht bei Welpen aus dem Ausland

Beachten Sie, dass Sie auch dann einen EU-Heimtierausweis benötigen, wenn Sie sich im Ausland einen Welpen gekauft haben und diesen mit nachhause nehmen wollen. Ein seriöser Züchter wird Ihnen das Dokument problemlos bei der Übergabe des kleinen Vierbeiners mit aushändigen.

Diese Angaben stehen im EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ermöglicht es sowohl Sie als auch Ihr Haustier zu identifizieren und liefert darüber hinaus noch weitere Informationen zu Ihrem Vierbeiner. Folgende Angaben sind in jedem EU-Heimtierausweis festgehalten:

  • Der Name sowie die Adresse des Halters
  • Die Tierart und der Name des Haustieres
  • Das Geschlecht
  • Das Geburtsdatum
  • Eine Beschreibung des Fells
  • Details zu durchgeführten Impfungen
  • Die Nummer des Mikrochips
  • Stelle und Datum der Implantation

Nicht jeder Tierarzt darf einen EU-Heimtierausweis ausstellen

Wenn Sie für Ihr Haustier einen EU-Heimtierausweis beantragen möchten, müssen Sie sich an einen Tierarzt wenden. Allerdings sind nicht alle Veterinäre in Deutschland zur Ausstellung des Ausweises berechtigt. Denn in einigen Bundesländern muss der Tierarzt die Erlaubnis dafür zunächst beantragen, während sie Veterinären in anderen Bundesländern automatisch erteilt wird. Um einen erfolglosen Praxisbesuch zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen daher, im Vorfeld nachzufragen, ob Sie beim Tierarzt Ihrer Wahl tatsächlich einen EU-Heimtierausweis erhalten.

Das müssen Sie bei der Beantragung des EU-Heimtierausweises beachten

Der Sinn des EU-Heimtierausweises besteht in erster Linie darin, zu verhindern, dass sich gefährliche Tierkrankheiten ausbreiten können. Dennoch ist es nicht zwingend erforderlich, dass Ihr Haustier zum Zeitpunkt des Antrags bereits über einen entsprechenden Impfschutz verfügt.

Eine eindeutige Identifizierung des Vierbeiners ist hingegen immer notwendig. Sie erhalten Ihren EU-Heimtierausweis daher nur, wenn Ihr Haustier über einen Mikrochip verfügt oder Sie dem Tierarzt gestatten, es im Zuge Ihres Antrags zu chippen. Bereits vorhandene Tätowierungen werden als Identitätsnachweis nur dann akzeptiert, wenn diese vor dem Jahr 2011 durchgeführt wurden.

Mit diesen Kosten müssen Sie für den EU-Heimtierausweis rechnen

Es dürfte sich wahrscheinlich von selbst verstehen, dass der Tierarzt Ihnen die Ausstellung Ihres EU-Heimtierausweises in Rechnung stellen wird. Die möglichen Kosten sind zwar in der Gebührenordnung für Tierärzte festgelegt. Ihre genaue Höhe kann jedoch variieren, da Tierärzte unter anderem selbst entscheiden dürfen, welchen Gebührensatz sie ihren Kunden berechnen. Sofern Ihr Haustier bereits gechippt wurde, sollte Sie ein EU-Heimtierausweis im Normalfall jedoch nicht mehr als 15 bis 25 Euro kosten.

Eine Aktualisierung des EU-Heimtierausweises ist jederzeit möglich

Falls notwendig können Sie die Angaben in Ihrem EU-Heimtierausweis jederzeit aktualisieren lassen und zum Beispiel Änderungen hinsichtlich des Impfschutzes vermerken lassen. Die Anpassungen können von jedem Veterinär, der auch zur Ausstellung des Ausweises ermächtigt ist, durchgeführt werden.

Unsere Tierkrankenversicherung gilt auch im Ausland

Natürlich kann Ihr Haustier auch im Ausland krank werden oder sich verletzen. Sofern Sie bei uns eine Krankenversicherung für Ihren Hund oder Ihre Katze abgeschlossen haben, können Sie jedoch zumindest im Hinblick auf die Tierarztkosten entspannt bleiben. Denn sowohl unsere Hunde- als auch unsere Katzenkrankenversicherung bietet Ihnen in allen Tarifen einen zuverlässigen Auslandsschutz für bis zu drei Monate.

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